Startseite Scheidungsablauf & Kosten Ratgeber Familienrecht I Ratgeber Familienrecht II Formular Scheidung Download-Bereich Anfahrt Kanzlei Köln Scheidungsablauf / Kosten Scheidungsablauf: 1. Bitte füllen Sie das Formular Scheidung aus und übersenden uns dieses online per Internet. Sie können das Formular auch ausdrucken und per Fax oder per Post an uns senden. 2. Nach Eingang des Scheidungsformulars erhalten Sie ein Infoschreiben aus dem hervorgeht, welche Unterlagen für Ihr Scheidungsverfahren notwendig sind. 3. Sie senden uns alle notwendigen Unterlagen (Vollmacht, Heiratsurkunde etc.) die wir für Ihre Scheidung benötigt werden zu. 4. Wir fertigen den Scheidungsantrag und reichen diesen schnellstmöglich bei Gericht ein. Sie erhalten eine Kopie zur Kenntnis und die - entsprechend dem Kostenvoranschlag - berechnete Vorschussnote unserer Kanzlei. Falls Sie Anspruchauf Prozesskostenhilfe haben bzw. diese beantragen möchten, werden die benötigtenAnträge und Dokumente durch uns mit dem Prozesskostenhilfeantrag bei Gericht eingereicht. 5. Die Gerichtskostenrechnung wird Ihnen vom Gericht übersendet. Das Gericht leitet nach Ausgleich der Rechnung für Ihr Scheidungverfahren den Scheidungsantrag anden nicht anwaltlich vertretenen Ehegatten weiter. 6. Von Amts wegen prüft das Gericht im Regelfall die Höhe der während der Ehezeit von beiden Ehegatten begründeten Rentenanwartschaften. Danach erfolgt eine Klärung derRentenkonten durch den zuständigen Rententräger. Dieser errechnet die Höhe der währendder Ehezeit erbrachten Anwartschaften. Dies kann bis zu einige Monate in Anspruch nehmen. 7. Nachdem die Rentenanwartschaften geklärt sind, wird das Gericht einen Termin für die Scheidung bestimmen. Zum Termin müssen beide Ehepartner persönlich erscheinen. Bitte zu dem Scheidungstermin den Personalausweis mitbringen. Bei dem Scheidungstermin wird einer der Ehegatten durch den beauftragten Rechtsanwalt vertreten. 8. Der Scheidungstermin dauert ca. 10 Minuten. Soweit die Ehepartner unterschiedlich hohe Rentenanwartschaften erwirtschaftet haben, findet bei der Scheidung ein Ausgleich der Anwartschaften statt. Nachdem beide Ehepartner erklärt haben, dass sie die Ehe nicht mehr aufrechterhalten wollen, wird die Scheidung ausgesprochen. 9. Das Scheidungsurteil wird Ihnen per Post zugesandt. Kosten Scheidung: Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich nach dem Gesetz, dem RVG (Rechtsanwalts- vergütungsgesetz). Für die Anwaltsgebühren gibt es gesetzlich festgelegte Mindestgebühren, die kein Rechtsanwalt unterschreiten darf. Wieviel Kosten können bei einer einvernehmlichen Scheidung eingespart werden? Bis zu 40 Prozent können eingespart werden, da im Falle einer einvernehmlichen Scheidung nur ein Anwalt für das Scheidungsverfahren benötigt wird. Die Kosten berechnen sich wie folgt:  Die Anwalts- und Gerichtsgebühren berechnen sich nach dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute. Zum Streitwert der Ehescheidung kommt ggf. noch der Streitwert des Versorgungsausgleiches hinzu. Bei Ehen bis zu drei Jahren wird der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt, außer ein Ehegatte beantragt dies. Hier fällt daher auch kein zusätzlicher Streitwert an. Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, beträgt die Höhe des Gegenstandswerte 10 % des monatlichen dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten pro auszugleichender Renten- anwartschaft. Dabei zählen zu den Rentenanwartschaften neben der gesetzlichen Renten- versicherung auch Betriebsrenten, Riesterrenten sowie Zusatzversorgungen. Beispielsrechnung: Es werden drei Rentenversicherungen ausgeglichen und beide Eheleute haben ein gemeinsames monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 4.000,00 EUR: 4.00,00 EUR (= 1 % von 4.000,00 EUR) x 3= 1.200,00 EUR, da drei Rentenversicherungen ausgeglichen werden müssen. Der Gegenstandswert beträgt folglich 1.200,00 EUR. Der Mindeststreitwert für die Durchführung des Versorgungsausgleiches beträgt 1.000,00 EUR, dieser fällt auch an, wenn beide Eheleute bei einer längeren Ehedauer auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten. Ihre individuellen Kosten für Ihre einvernehmliche Scheidung können Sie hier ermitteln: Scheidungskostentabelle nach dem RVG:    bei einem Streitwert bis: *Gerichtsgebühren:   *Anwaltskosten: 3.000,-€ 178,-€ 586,08,-€ 3.500,-€ 194,-€ 669,38,-€ 4.000,-€ 210,-€ 752,68,-€ 4.500,-€ 226,-€ 835,98,-€ 5.000,-€ 242,-€ 919,28,-€ 6.000,-€ 272,-€ 1.029,35,-€ 7.000,-€ 302,-€ 1.139,43,-€ 8.000,-€ 332,-€ 1.249,50,-€ 9.000,-€ 362,-€ 1.359,58,-€ 10.000,-€ 392,-€ 1.469,65,-€ 13.000,-€ 438,-€ 1.588,65,-€ 16.000,-€ 484,-€ 1.707,65,-€ 19.000,-€ 530,-€ 1.826,65,-€ *Anwaltskosten inklusive Auslagen und 19% Umsatzsteuer. Falls Sie hierzu weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, kontaktieren Sie uns unverbindlich per E-Mail kontakt@buechs-anwalt.com oder per Telefon unter 0221-1394026.   *Die Gebühren verstehen sich ohne die 25 % Streitwertreduzierung, da diese nicht in jedem     Fall garantiert werden kann. *Bei einem Streitwert bis 5.000,00 EUR kommt regelmäßig Prozesskostenhilfe in Betracht. Informieren Sie sich über den Scheidungs- ablauf mit unserem Service und die zu erwartenden Kosten für Ihr Scheidungs- verfahren. Außerdem erfahren Sie, wieviel Scheidungskosten Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung sparen können. Telefon: 0221 - 1394026 Kanzlei   Seitenübersicht   Impressum   Kontakt copyright 2012 Rechtsanwaltskanzlei Büchs, Köln  Weiter zu Ratgeber Familienrecht 1 >> Seitenanfang >>