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Scheidungsablauf / Kosten
Scheidungsablauf:
1. Bitte füllen Sie das Formular Scheidung aus und übersenden uns dieses online per Internet.
Sie können das Formular auch ausdrucken und per Fax oder per Post an uns senden.
2. Nach Eingang des Scheidungsformulars erhalten Sie ein Infoschreiben aus dem
hervorgeht, welche Unterlagen für Ihr Scheidungsverfahren notwendig sind.
3. Sie senden uns alle notwendigen Unterlagen (Vollmacht, Heiratsurkunde etc.) die wir für Ihre
Scheidung benötigt werden zu.
4. Wir fertigen den Scheidungsantrag und reichen diesen schnellstmöglich bei Gericht ein. Sie
erhalten eine Kopie zur Kenntnis und die - entsprechend dem Kostenvoranschlag - berechnete
Vorschussnote unserer Kanzlei. Falls Sie Anspruchauf Prozesskostenhilfe haben bzw. diese
beantragen möchten, werden die benötigtenAnträge und Dokumente durch uns mit dem
Prozesskostenhilfeantrag bei Gericht eingereicht.
5. Die Gerichtskostenrechnung wird Ihnen vom Gericht übersendet. Das Gericht leitet nach Ausgleich
der Rechnung für Ihr Scheidungverfahren den Scheidungsantrag anden nicht anwaltlich vertretenen
Ehegatten weiter.
6. Von Amts wegen prüft das Gericht im Regelfall die Höhe der während der Ehezeit von beiden
Ehegatten begründeten Rentenanwartschaften. Danach erfolgt eine Klärung derRentenkonten durch
den zuständigen Rententräger. Dieser errechnet die Höhe der währendder Ehezeit erbrachten
Anwartschaften. Dies kann bis zu einige Monate in Anspruch nehmen.
7. Nachdem die Rentenanwartschaften geklärt sind, wird das Gericht einen Termin für die Scheidung
bestimmen. Zum Termin müssen beide Ehepartner persönlich erscheinen. Bitte zu dem
Scheidungstermin den Personalausweis mitbringen. Bei dem Scheidungstermin wird einer der
Ehegatten durch den beauftragten Rechtsanwalt vertreten.
8. Der Scheidungstermin dauert ca. 10 Minuten. Soweit die Ehepartner unterschiedlich hohe
Rentenanwartschaften erwirtschaftet haben, findet bei der Scheidung ein Ausgleich der
Anwartschaften statt. Nachdem beide Ehepartner erklärt haben, dass sie die Ehe nicht mehr
aufrechterhalten wollen, wird die Scheidung ausgesprochen.
9. Das Scheidungsurteil wird Ihnen per Post zugesandt.
Kosten Scheidung:
Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich nach dem Gesetz, dem RVG (Rechtsanwalts-
vergütungsgesetz). Für die Anwaltsgebühren gibt es gesetzlich festgelegte Mindestgebühren, die
kein Rechtsanwalt unterschreiten darf.
Wieviel Kosten können bei einer einvernehmlichen Scheidung eingespart werden?
Bis zu 40 Prozent können eingespart werden, da im Falle einer einvernehmlichen Scheidung nur
ein Anwalt für das Scheidungsverfahren benötigt wird.
Die Kosten berechnen sich wie folgt:
Die Anwalts- und Gerichtsgebühren berechnen sich nach dem dreifachen monatlichen
Nettoeinkommen beider Eheleute. Zum Streitwert der Ehescheidung kommt ggf. noch der Streitwert
des Versorgungsausgleiches hinzu. Bei Ehen bis zu drei Jahren wird der Versorgungsausgleich nicht
durchgeführt, außer ein Ehegatte beantragt dies. Hier fällt daher auch kein zusätzlicher Streitwert an.
Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, beträgt die Höhe des Gegenstandswerte 10 % des
monatlichen dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten pro auszugleichender Renten-
anwartschaft. Dabei zählen zu den Rentenanwartschaften neben der gesetzlichen Renten-
versicherung auch Betriebsrenten, Riesterrenten sowie Zusatzversorgungen.
Beispielsrechnung:
Es werden drei Rentenversicherungen ausgeglichen und beide Eheleute haben ein gemeinsames
monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 4.000,00 EUR:
4.00,00 EUR (= 1 % von 4.000,00 EUR) x 3= 1.200,00 EUR, da drei Rentenversicherungen
ausgeglichen werden müssen. Der Gegenstandswert beträgt folglich 1.200,00 EUR.
Der Mindeststreitwert für die Durchführung des Versorgungsausgleiches beträgt 1.000,00 EUR,
dieser fällt auch an, wenn beide Eheleute bei einer längeren Ehedauer auf die Durchführung des
Versorgungsausgleichs verzichten.
Ihre individuellen Kosten für Ihre einvernehmliche Scheidung können Sie hier ermitteln:
Scheidungskostentabelle nach dem RVG:
bei einem Streitwert bis:
*Gerichtsgebühren:
*Anwaltskosten:
3.000,-€
178,-€
586,08,-€
3.500,-€
194,-€
669,38,-€
4.000,-€
210,-€
752,68,-€
4.500,-€
226,-€
835,98,-€
5.000,-€
242,-€
919,28,-€
6.000,-€
272,-€
1.029,35,-€
7.000,-€
302,-€
1.139,43,-€
8.000,-€
332,-€
1.249,50,-€
9.000,-€
362,-€
1.359,58,-€
10.000,-€
392,-€
1.469,65,-€
13.000,-€
438,-€
1.588,65,-€
16.000,-€
484,-€
1.707,65,-€
19.000,-€
530,-€
1.826,65,-€
*Anwaltskosten inklusive Auslagen und 19% Umsatzsteuer.
Falls Sie hierzu weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, kontaktieren Sie uns
unverbindlich per E-Mail kontakt@buechs-anwalt.com oder per Telefon unter 0221-1394026.
*Die Gebühren verstehen sich ohne die 25 % Streitwertreduzierung, da diese nicht in jedem
Fall garantiert werden kann.
*Bei einem Streitwert bis 5.000,00 EUR kommt regelmäßig Prozesskostenhilfe in Betracht.
Informieren Sie sich über den Scheidungs-
ablauf mit unserem Service und die zu
erwartenden Kosten für Ihr Scheidungs-
verfahren. Außerdem erfahren Sie, wieviel
Scheidungskosten Sie bei einer
einvernehmlichen Scheidung sparen können.
Telefon: 0221 - 1394026
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