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Rechtsanwaltskanzlei
Unsere Historie
Die Rechtsanwaltskanzlei Büchs von Rechtsanwältin Anke Büchs, auch Fachanwältin für
Familienrecht* beschäftigt sich seit über 13 Jahren intensiv mit dem Familienrecht. Als eine der
ersten Rechtsanwaltsanzleien in Deutschland überhaupt etablierte Rechtsanwältin Büchs die
“Scheidung per Internet” und kann auf eine sehr hohe Anzahl zufriedener geschiedener
Mandanten zurückblicken. Da wir in Scheidungsangelegenheiten mit unseren Internetangeboten
deutschlandweit für unsere Mandanten tätig sind, ist es uns mit anwalt-scheidung-koeln.de ein
besonderes Anliegen, speziell für unsere Kölner Mandanten ein Angebot für die Scheidung per
Internet bereitzustellen.
Die Philosophie
Unser Anspruch ist es, unsere Mandanten rechtlich wie menschlich schnell, einfühlsam
und kompetent zu beraten, zu unterstützen und zu vertreten. Wir sind für unsere Mandanten da,
wenn sie uns brauchen. Wir denken und handeln stets darauf hin, einvernehmliche und
außergerichtliche Lösungen zu finden. Damit schaffen wir für unsere Mandanten dauerhafte und
tragfähige Lösungen für die Zukunft. Selbstverständlich gehört dazu auch – wenn es
erforderlich ist – eine eloquente Prozessführung. Auch beinhaltet unsere Philosophie ein flexibles
und kostenbewusstes Handeln in allen Phasen des Gerichtsverfahrens.
*Der Fachanwalt für Familienrecht:
Die örtlichen Rechtsanwaltskammern verleihen den Titel eines "Fachanwalts".
Für die Verleihung dieser Berufsbezeichnung sind besondere theoretische Kenntnisse und
besondere praktische Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet nachzuweisen. Diese liegen deutlich
über denen eines nicht in diesem Rechtsgebiet besonders ausgebildeten Rechtsanwaltes.
Das theoretische Wissen ist sehr breit gefächert und beinhaltet neben dem Familienrecht intensive
Kenntnisse anderer Rechtsgebiete, wie Europarecht bei Auslandsscheidungen, Erbrecht,
Steuerrecht u.v.m. Diese Kenntnisse werden durch einen sehr zeitintensiven Lehrgang erworben
und durch die erfolgreiche Teilnahme an Klausuren nachgewiesen. Um die Zusatzqualifikation
Fachanwalt für Familienrecht zu erwerben, muss der Rechtsanwalt mehrere Jahre zugelassen -
darf also kein Berufsanfänger sein - und eine hohe Anzahl von Fällen im Familienrecht bearbeitet
haben. Weiterhin ist der Fachanwalt für Familienrecht dazu verpflichtet, sich jährlich intensiv
fortzubilden, um den Titel “Fachanwalt für Familienrecht” fortführen zu dürfen.
Die Rechtsanwaltskanzlei für Familienrecht.
Erfahren Sie mehr über unsere Historie,
Philosophie und welche besonderen
Kenntnisse und Voraussetzungen für die
Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht
notwendig sind.
Telefon: 0221 - 1394026
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