Startseite Scheidungsablauf & Kosten Ratgeber Familienrecht I Ratgeber Familienrecht II Formular Scheidung Download-Bereich Anfahrt Kanzlei Köln Rechtsanwaltskanzlei Unsere Historie Die Rechtsanwaltskanzlei Büchs von Rechtsanwältin Anke Büchs, auch Fachanwältin für Familienrecht* beschäftigt sich seit über 13 Jahren intensiv mit dem Familienrecht. Als eine der ersten Rechtsanwaltsanzleien in Deutschland überhaupt etablierte Rechtsanwältin Büchs die “Scheidung per Internet” und kann auf eine sehr hohe Anzahl zufriedener geschiedener Mandanten zurückblicken. Da wir in Scheidungsangelegenheiten mit unseren Internetangeboten deutschlandweit für unsere Mandanten tätig sind, ist es uns mit anwalt-scheidung-koeln.de ein besonderes Anliegen, speziell für unsere Kölner Mandanten ein Angebot für die Scheidung per Internet bereitzustellen.  Die Philosophie Unser Anspruch ist es, unsere Mandanten rechtlich wie menschlich schnell, einfühlsam und kompetent zu beraten, zu unterstützen und zu vertreten. Wir sind für unsere Mandanten da, wenn sie uns brauchen. Wir denken und handeln stets darauf hin, einvernehmliche und außergerichtliche Lösungen zu finden. Damit schaffen wir für unsere Mandanten dauerhafte und tragfähige Lösungen für die Zukunft. Selbstverständlich gehört dazu auch – wenn es erforderlich ist – eine eloquente Prozessführung. Auch beinhaltet unsere Philosophie ein flexibles und kostenbewusstes Handeln in allen Phasen des Gerichtsverfahrens.      *Der Fachanwalt für Familienrecht: Die örtlichen Rechtsanwaltskammern verleihen den Titel eines "Fachanwalts". Für die Verleihung dieser Berufsbezeichnung sind besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet nachzuweisen. Diese liegen deutlich über denen eines nicht in diesem Rechtsgebiet besonders ausgebildeten Rechtsanwaltes. Das theoretische Wissen ist sehr breit gefächert und beinhaltet neben dem Familienrecht intensive Kenntnisse anderer Rechtsgebiete, wie Europarecht bei Auslandsscheidungen, Erbrecht, Steuerrecht u.v.m. Diese Kenntnisse werden durch einen sehr zeitintensiven Lehrgang erworben und durch die erfolgreiche Teilnahme an Klausuren nachgewiesen. Um die Zusatzqualifikation Fachanwalt für Familienrecht zu erwerben, muss der Rechtsanwalt mehrere Jahre zugelassen - darf also kein Berufsanfänger sein - und eine hohe Anzahl von Fällen im Familienrecht bearbeitet haben. Weiterhin ist der Fachanwalt für Familienrecht dazu verpflichtet, sich jährlich intensiv fortzubilden, um den Titel “Fachanwalt für Familienrecht” fortführen zu dürfen. Die Rechtsanwaltskanzlei für Familienrecht. Erfahren Sie mehr über unsere Historie, Philosophie und welche besonderen Kenntnisse und Voraussetzungen für die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht notwendig sind. Telefon: 0221 - 1394026 Kanzlei   Seitenübersicht   Impressum   Kontakt copyright 2012 Rechtsanwaltskanzlei Büchs, Köln  Weiter zu Ablauf & Kosten >> Seitenanfang >>